HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Fragen zur Online-Bewerbung mit »CAMPO NOVO live«:

Unter dem Menüpunkt „Wunschzimmer finden“ können Sie sich ein Zimmer nach Ihren Wünschen (je nach Verfügbarkeit) aussuchen und in wenigen Schritten direkt online dafür bewerben. Für Ihre vollständige Bewerbung halten Sie bitte folgende Dokumente in digitaler Form bereit (PDF od. JPEG, max. jeweils 4 MB): Ausweis, Einkommensnachweise sowie Ausbildungs- oder Studienbescheinigung (nachträgliche Einreichung möglich).

Wichtig: Sollte Ihr eigenes Einkommen für Ihr Wunschapartment zu niedrig sein, benötigen Sie ggf. einen Mitmieter und dementsprechend zusätzlich dessen Nachweise!

Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Vollständigkeit und senden Ihnen einen Mietvertrag zu. Diesen Mietvertrag müssen Sie gegenzeichnen und per Post an uns zurückschicken.

Auf unserer Homepage unter „Wunschzimmer finden“ wählen Sie unter „Wohnungstyp“ den letzten Auswahlpunkt: „Ich werde als Nachmieter vorgeschlagen“. Daraufhin erscheint ein Feld, in dem Sie den Vormieter und die Wohnungs-Nr. angeben und sich damit für diese Wohnung als Nachmieter empfehlen lassen können.

Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt beide Informationen an, damit eine richtige Zuordnung stattfinden kann.

„Jetzt vormerken“ bedeutet, dass es für Ihre angegebenen Suchkriterien zwar keine verfügbaren Zimmer gibt, Sie sich aber auf eine Warteliste setzen lassen können.

Wichtig: Die Verfügbarkeit eines Zimmers für das gewünschte Datum ist nicht sichergestellt!
Bitte informieren Sie sich aus diesem Grund auch für Zimmer zu einem anderen Zeitpunkt oder ändern Sie Ihre Suchkriterien.

„Sonstige Einkünfte“ können Kindergeld, Nebenjobs, Unterhaltsansprüche, Stipendien etc. sein.
Auch ein Nachweis der Eltern mit der Bestätigung der Unterstützung über XY € pro Monat ist möglich.

Wichtig: Hierfür müssen im dritten Schritt entsprechende Nachweise hochgeladen werden.

In diesem Fall geben Sie unter „Eigene Einkünfte“ eine Null („0“) ein. Daraufhin erscheinen weitere Felder.
Diese Felder beinhalten die Angaben zu einem dann notwendigen Mitmieter/Bürgen. Der Mitmieter/Bürge bewohnt das Zimmer nicht selbst, sondern wird lediglich zur Absicherung der regelmäßigen Mietzahlung im Mietvertrag mit aufgeführt.

Wichtig: Im Falle eines Mitmieters/Bürgen müssen im dritten Schritt entsprechende Nachweise hochgeladen werden!

In diesem Fall erscheinen nach Eingabe Ihres Einkommens weitere Felder.
Diese Felder beinhalten die Angaben zu einem dann notwendigen Mitmieter/Bürgen. Der Mitmieter/Bürge bewohnt das Zimmer nicht selbst, sondern wird lediglich zur Absicherung der regelmäßigen Mietzahlung im Mietvertrag mit aufgeführt.

Wichtig: Im Falle eines Mitmieters/Bürgen müssen im dritten Schritt entsprechende Nachweise hochgeladen werden!

PDF/JPEG/JPG, maximal 4 MB

Die Ausbildungs-/Studienbescheinigung kann nachgereicht werden.

Wichtig: In diesem Fall muss die Ausbildungs- oder Studienbescheinigung spätestens mit der postalischen Rücksendung des ­unterschriebenen Mietvertrags per E-Mail nachgereicht werden!

„Bewerbung absenden“ bedeutet, dass Ihre Bewerbungsunterlagen zur weiteren Bearbeitung an die Mitarbeiter der Hildebrandt Immobilien GmbH übermittelt werden. Sind alle Unterlagen korrekt und vollständig, wird Ihnen ein Mietvertrag zugesandt.

Wichtig: Durch das Absenden dieses Formulars wird noch kein verbindlicher Mietvertrag generiert.

Sobald wir Ihre vollständigen Bewerbungs­unter­lagen erhalten und geprüft haben, senden wir Ihnen inner­halb eines Werktags einen ­Miet­vertrag per E-Mail.

Allgemeine Fragen zum Objekt:

Die Mindestmietdauer beträgt 1 Jahr. Die Wohnungen können mit einer 3-monatigen Frist auf Semesterende gekündigt werden, d.h. zum 31.03. oder 30.09. eines jeden Jahres.

In der Regel nicht, da die Zimmer bis kurz vor Einzug noch vermietet sind.

Grundsätzlich ja. Eine Unter­vermietung bedarf jedoch der Genehmigung des Vermieters.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Firma Immo-Hyp GmbH in Verbindung!

Nein. Der Eigentümer behält sich das Recht der Bewohnerauswahl vor.
Innerhalb von WGs wird jedoch i.d.R. an das gleiche Geschlecht vermietet.

Die Zimmer sind nicht möbliert. Die Küchen sind mit Geräten wie Kühl-/Gefrierschrankkombination, Ober- und Unterschränken sowie Herdplatten ausgestattet.

Der Hausmeisterservice kümmert sich um die Reinigung der Allgemeinflächen, wie bspw. dem Treppenhaus.
Die Reinigungen der Wohnungen werden unter den Bewohnern geregelt.

Ja. Vorhanden sind Privatstellplätze für PKWs. Wir geben Ihnen gerne Auskunft zur aktuellen Verfügbarkeit und den jeweiligen Preisen.

Ja, im Gebäude Ernsthaldenstr. 43 befindet sich im Untergeschoss die Gemeinschaftswaschküche mit Münz-Waschmaschinen und Trocknern. Die Kosten je Wäsche betragen 3 €.

In der Nebenkostenvorauszahlung sind unter anderem Betriebskosten für Aufzüge, Hausmeisterservice etc. beinhaltet.
Weiterhin enthalten sind Wasser, Heizung und Strom. Bitte beachten Sie, dass das Internet kein Bestandteil der Nebenkosten­vorauszahlung ist!

Nein. Es kann ein Vertrag über Unitymedia abgeschlossen werden. Wir empfehlen, sich bei Nachbarn oder Mitbewohnern über bereits bestehende Verträge zu erkundigen und ggf. zu beteiligen.

Nein.

Nein.

Die Kaution beträgt 3 Kaltmieten.

Nach Gegenzeichnung des Mietvertrags durch den Eigentümer erhalten Sie mit Ihrem Vertrag auch die Kontoinformation für Ihr entsprechendes Kautionskonto.
Wichtig: Vor Schlüsselübergabe ist die Kaution auf dieses Konto zu entrichten.

Mit dem Mietvertrag können Sie ein SEPA-Lastschrift­mandat erteilen. Daraufhin wird Ihre Miete ab der ersten Monats­miete per Lastschrift ein­gezogen.

Die Beschilderung der Briefkastenanlage erfolgt über die Hausverwaltung.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zu Mängeln, Schäden, Schlüsselverlust etc. direkt an die Hausverwaltung,
Immo-Hyp GmbH, Tel. 0  71  21  .  9  37  69  78.

Nein.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit Unterschrift des Mieters. Kündigungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
Postalisch gehen Kündigungen an: Immo-Hyp GmbH, Service Point Reutlingen, Heppstr. 95, 72770 Reutlingen.

Bei Auszug muss der Mieter nur streichen, wenn er die Wohnung in dunkler Farbe gestrichen hat. Nach der Rechtsprechung hat er das Zimmer bei Auszug in einer neutral gestrichenen Farbe zurückzugeben, sodass es für den Nachmieter ohne erheblichen Aufwand möglich wäre, das Zimmer weiß zu streichen. Grundsätzlich streicht der neue Mieter bei Einzug. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, dies innerhalb von 4 Wochen nach Terminvereinbarung zu überprüfen.

Bei Auszug fertigen wir ein Abnahmeprotokoll an und schicken dieses an die Hausverwaltung. Parallel dazu senden Sie bitte eine E-Mail an stoehr@immo-hyp.de mit Angabe Ihrer Kontoverbindung und der Wohnungsnummer. Nach Prüfung des Abnahme­protokolls wird Ihnen die Hausverwaltung die Kaution vorbehaltlich etwaiger Abzüge innerhalb der gesetzlichen Frist rücküber­weisen.

Stand: 27.02.2023